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Home > Zuweisung von Altenwohnungen
30.11.2017
Die gemeindeeigenen Wohnungen dienen der Aufnahme älterer, selbstständiger Personen, um ihnen zu ermöglichen, in der Dorfgemeinschaft verbleiben zu können (Begriff der Selbstständigkeit: Art. 8 D.P.L.A. 06.03.1974, Nr. 17).
Zuweisung von Altenwohnungen in der Gemeinde Lana (261 KB) - .PDF