AIRE Wohnsitz -Register der AuslandsitalienerInnen

Im Register der Auslandsitaliener (AIRE) werden alle italienischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit Wohnsitz im Ausland eingetragen. Für saisonale Auslandsaufenthalte oder Auslandsaufenthalte von maximal zwölf Monaten ist keine Eintragung erforderlich.

Wer seinen Wohnsitz von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegt, muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beim Büro des zuständigen Konsulatsbezirks im Einreiseland eine entsprechende Erklärung abgeben.

Anwendungshinweise zu AIRE

Zuständig

DEU