Spesenrückvergütung Taxidienste: einfach & unkompliziert

Taxi

  • WIE: Vor der Fahrt die Steuerkarte vorzeigen, dort werden die Fahrtkosten registriert. Achtung: es gibt keine Quittung mehr, also nicht vergessen, in der Wohngemeinde die Spesenrückvergütung einzufordern.
  • WO: In der Buchhaltung der Gemeinde Lana, Zuständig: Vorhauser Petra ( Terminvereinbarung unter +39 0473 567724 von 8:00-12:00 Uhr)
  • WAS brauche ich: Einfach Steuerkarte mitbringen, das wars!

Frauennachttaxi

Taxi für Senioren*innen

Taxi für Menschen mit Behinderung


Spesen für Fahrten 2021 können bis 28. Februar 2022 rückerstattet werden.

€ 5,50 pro Fahrt 

11.02.2022

DEU