Reisepass

Reisepass

Der Reisepass wird für italienische StaatsbürgerInnen, die in Südtirol ansässig sind, von der Quästur in Bozen ausgestellt und über das Staatspolizeikommissariat Meran (Kornplatz) beantragt. Entsprechende Terminvormerkungen können unter https://www.passaportonline.poliziadistato.it (mittels SPID oder elektronischer Identiätskarte über den Tab „Bürgerzugang“) oder im Meldeamt der Gemeinde vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

·2 Passbilder  mit weißem/hellen Hintergrund

·Konzessionsgebührenmarke für Reisepässe zu €73,50 – erhältlich in der Tabaktrafik

·Einzahlungsbeleg über €42,50 aus das Postkonto Nr. 67422808 lautend auf „Ministero dell’Economia e Finanze – Dipartimento del Tesoro“, mit Einzahlungsgrund „importo per il rilascio del passaporto elettronico“

·evt. alten Reisepass

Minderjährige und Entmündigte benötigen für die Ausstellung des Reisepasses die Einwilligung der Eltern oder des Vormundes.

Reisepässe können nicht verlängert werden und Kinder werden nicht im Reisepass der Eltern eingetragen.

Volljährige Antragsteller mit minderjährigen Kindern müssen für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils bzw. des Vormundschaftsgerichtes vorweisen.

Mit Gesetz Nr. 89 vom 23.06.2014 wurde die jährliche Gebrauchssteuer abgeschafft.

Für im Ausland lebende Italiener wird der Pass von der italienischen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt.

Zuständig

DEU