GIS: Wichtige Änderungen

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Im Jahr 2022 wurde das Landesgesetz Nr. 3/2014 zur Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) abgeändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • die Neudefinierung des Begriffs „Hauptwohnung“: das Gesetz berücksichtigt nun nur mehr den meldeamtlichen Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen und nicht mehr auch den seiner Familiengemeinschaft;
  • die Einführung der Kategorie „zur Verfügung stehende Wohnungen“. In diese Kategorie fallen all jene Wohnungen für die keine Steuererleichterung oder Anwendung des ordentlichen Steuersatzes von Seiten des Landesgesetzes oder der Gemeindeverordnung  vorgesehen sind.

Detailliertere Informationen finden Sie hier. Formulare und Vordrucke hier.

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf Bescheinigungen, Kopien von Verträgen oder Ersatzerklärungen, die das Bestehen von nicht erhöhten Steuersätzen belegen, persönlich im Steueramt oder per E-Mail an info@gemeinde.lana.bz.it einzureichen, auch wenn diese im Laufe des Jahres 2022 beendet wurden.

Für Mietverträge sowie für Überlassungen zur unentgeltlichen Nutzung an Verwandte jeglichen Grades, die im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen wurden, endet die Frist für die Einreichung der entsprechenden Unterlagen am 30.06.2023.

16.03.2023

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