DNA-Registrierung für Hunde – Frist läuft ab

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Seit 1. Jänner 2022 müssen Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol ihren Hund durch ein genetisches Profil kennzeichnen lassen. 

Junge Hunde werden bereits bei der Eintragung ins Melderegister, nicht nur gechippt sondern in einem Zuge auch gleich mit ihrem DNA-Profil registriert. Bereits registrierte, ältere Hunde müssen dies nachholen. Bis Ende dieses Jahres ist noch Zeit. Die Strafen bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes belaufen sich auf € 292 bis € 1.048. Die Gebühr für den DNA-Abstrich beträgt € 65.

So soll zurückgelassener Hundekot im öffentlichen Raum dem verantwortlichen Hundebesitzer zugeordnet werden können. 

17.01.2023

DEU