Finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen

Energie

Maximale Ersparnis durch Förderungen und Steuerabzüge 

Durch gezielte Energiesparmaßnahmen lässt sich nicht nur Energie, sondern vor allem auch Geld sparen. Jedoch nicht jede Sanierungsmaßnahme lohnt sich gleichermaßen. Die nachfolgenden Informationen sollen dabei helfen, einen Überblick über die verschiedenen finanziellen Anreize in Form von Landesbeiträgen, Steuerabzügen und staatlichen Förderungen, zu erhalten.  

 

Förderungen und Steuerabzüge im Kurzüberblick 

Für die verschiedenen energiesparenden Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien wird ein Landesbeitrag im Ausmaß zwischen 40% bis 80% der zulässigen Kosten gewährt. Gefördert werden die verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen, die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches, der Einbau von Lüftungsanlagen und der Einsatz von gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen für Kondominien. Auch Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der Einbau von Öl- und Gaskesseln in Mehrfamiliengebäuden, sowie der Einbau einer thermischen Solaranlage sind Bestandteil der Förderung. 

 

Wichtig: Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, muss vor Beginn der Arbeiten ein entsprechendes Gesuch an die zuständige Landesstelle gerichtet werden. Aber Achtung: Auch andere Kriterien, wie beispielsweise das Alter eines Gebäudes oder die energetische Qualität (KlimaHaus-Klasse), können eine Rolle spielen. 

 

Für den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen kann, alternativ zur Landesförderung, um eine staatliche Förderung, dem so genannten Conto termico, angesucht werden. Für den Einbau von Wärmepumpen, Sonnenkollektoren und Biomasseanlagen sind hier Beiträge von bis zu 65% vorgesehen. Dieser Beitrag kann beim Austausch der alten Holzheizung durch einen zusätzlichen Landesbeitrag auf bis zu 80 bzw. 90% aufgestockt werden. 

 

Um diese staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Auflagen erfüllt und zusätzlich innerhalb von 60 Tagen nach Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten, ein Antrag an die zuständige Stelle (GSE) gerichtet werden. 

 

Abschließend noch ein Hinweis auf die verschiedenen Steuerabzüge: Je nachdem, um welchen Steuerabzug es sich handelt und je nach Art der Sanierungsmaßnahme, können zwischen 36 und 75% der Ausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Auch die Zeiträume der Abschreibung variieren und betragen je nach Steuerabzug zwischen 4, 5 oder 10. Jahren. 

Weiter Informationen zu den Förderungen und Steuerabzügen können im Rahmen des kostenlosen Beratungsdienstes der Gemeinde Lana in Erfahrung gebracht werden. Eine produktneutrale Energieberaterin steht Rede und Antwort zu den verschiedensten Themen rund ums Wohnen, Bauen und Sanieren. 

Die Anmeldungen für eine Beratung werden im Umweltamt der Gemeinde Lana (Tel. 0473-567731 oder melanie.roncador@gemeinde.lana.bz.it) entgegengenommen. Eine Energieberaterin des Bildungs- und Energieforum (AFB) meldet sich dann für eine Terminvereinbarung. 

Text: Christine Romendipl. Energieberaterin und Bildungs- und Energieforum AFB 

27.02.2024

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