Auto: Umschreibung (Besitzwechsel)

Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges oder Kraftrades (Motorrades) muss eine Eigentumsübertragung erfolgen. Dazu müssen die Zulassungsbescheinigung und die Eigentumsbescheinigung abgeändert werden.

Je nach Fahrzeug erfolgt die Eigentumsübertragung beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität der Landesverwaltung oder direkt beim Autoregisteramt (P.R.A.) vorgenommen.

Nähere Informationen dazu finden sich im Südtiroler Bürgernetz.

Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers

Die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers kann unter anderem auch im Meldeamt der Gemeinde vorgenommen werden. Dafür sind mitzubringen:

  • Eigentumsbescheinigung für das Fahrzeug (certificato di proprietà)
  • Stempelmarke zu € 16,00
  • Personalausweis des Verkäufers
  • Personalien des Käufers

Zuständig

DEU