Anordnung Heizperiode

heizen

Die Inbetriebnahme der Heizanlagen ist auch vor dem 15. Oktober und/oder nach dem 15. April jeden Jahres vor und nach jeder Wintersaison erlaubt, falls die vom Wetterdienst der Autonomen Provinz Bozen (http://www.provinz.bz.it/wetter/home.asp) für die darauffolgenden drei Tage (oder länger) gemeldeten Temperaturen in der Nacht Mindestwerte von < 12°C vorsehen. Die Inbetriebnahme der Heizanlagen ist allerdings für maximal sieben (7) Stunden pro Tag im Laufe des Vormittags und am Abend erlaubt, wobei die Mittagsstunden und der Nachmittag ausgeschlossen sind. 

Es wird an die Bürger und an die Verwalter der Wohnanlagen appelliert, die vom DPR 74/2013 zugelassene Sondergenehmigung umsichtig anzuwenden, um eine unnötige Energieverschwendung und klimaverändernde Emissionen von Schadstoffen (CO2 NOx) und PM10 zu vermeiden.


Anordnung Nr.135-2020 Heizperiode

22.04.2024

DEU