Diese Verordnung der Marktgemeinde Lana, genehmigt am 18.08.2020 und ergänzt am 31.03.2022, regelt die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr gemäß Landesgesetz Nr. 9/2018. Sie betrifft Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung, SCIA oder BBM unterliegen, und definiert die Berechnungsgrundlagen für Erschließungsgebühren und Baukostenabgaben.
Die Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zu Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlung, Rückerstattungen, Befreiungen, Sonderregelungen für Gewerbegebiete sowie zur Verrechnung bei Eigenerrichtung von Erschließungsanlagen.