Die Verordnung der Gemeinde Lana zur Eingriffsgebühr, gültig seit dem 18.08.2020 und ergänzt am 31.03.2022, regelt die Berechnung und Einhebung von Gebühren für Bauvorhaben. Sie basiert auf dem Landesgesetz Nr. 9/2018 und unterscheidet zwischen Erschließungsgebühr und Baukostenabgabe.
Die Höhe richtet sich nach Baumasse, Nutzungsart und Lage des Bauobjekts. Es werden Reduzierungen, Befreiungen, Zahlungsmodalitäten, Rückerstattungen und Sonderregelungen für Gewerbegebiete und Eigenleistungen definiert.
Ziel ist eine transparente und gerechte Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur.