Das Rundschreiben Nr. 4/2021 der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung erläutert die landesweit einheitlichen Vorschriften zur Berechnung von Baumasse, Höhen, Flächen und Abständen im Bauwesen gemäß der Verordnung D.LH. Nr. 24/2020, geändert durch D.LH. Nr. 8/2021 und Nr. 27/2021.
Es enthält Definitionen, Berechnungsregeln für ober- und unterirdische Baumasse, Dachgeschosse, bestehende Volumen sowie Sonderregelungen für Natur- und Agrarflächen. Ergänzt wird das Dokument durch 19 grafische Darstellungen zur Veranschaulichung der baurechtlichen Begriffe und Methoden.