Der Landschaftsbericht ist ein zentrales Dokument im Verfahren zur landschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß Art. 65 des Landesgesetzes Nr. 9/2018. Er dient der systematischen Erfassung und Bewertung der Auswirkungen eines geplanten Eingriffs auf Natur, Landschaft und Kulturgüter.
Der Bericht gliedert sich in drei Abschnitte: allgemeine Projektdaten, Analyse des landschaftlichen Kontexts (inkl. Schutzgebiete, Vegetation, Biotope, archäologische Zonen) sowie Bewertung der Landschaftsverträglichkeit.