Verordnung betreffend die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Eingriffsgebühr-Verordnung regelt die Höhe, Berechnung und Zahlungspflichten bei Bauvorhaben in Lana gemäß Landesgesetz Nr. 9/2018.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Lana zur Eingriffsgebühr, gültig seit dem 18.08.2020 und ergänzt am 31.03.2022, regelt die Berechnung und Einhebung von Gebühren für Bauvorhaben. Sie basiert auf dem Landesgesetz Nr. 9/2018 und unterscheidet zwischen Erschließungsgebühr und Baukostenabgabe. 

Die Höhe richtet sich nach Baumasse, Nutzungsart und Lage des Bauobjekts. Es werden Reduzierungen, Befreiungen, Zahlungsmodalitäten, Rückerstattungen und Sonderregelungen für Gewerbegebiete und Eigenleistungen definiert. 

Ziel ist eine transparente und gerechte Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur.

Datei

Kontakt

Bauamt

MARIA HILF STRASSE 5, 39011 LANA+39 0473 567760info@gemeinde.lana.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.02.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 15:58 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen