Recht auf Auskunft

Die Verordnung regelt das Auskunftsrecht von Steuerpflichtigen zu Gemeindesteuern – Antragstellung, Verfahren, Wirkung und Fristen.

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Veröffentlichungsdatum

21.06.2016

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Lana zum Recht auf Auskunft ermöglicht es Steuerpflichtigen, bei Unklarheiten zur Auslegung steuerlicher Vorschriften eine verbindliche Auskunft zu beantragen. 

Sie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren, die Wirkung der Antwort sowie Fristen und Zuständigkeiten. 


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Veröffentlichungsdatum

21.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 14:27 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen