Sobald die Antragstellung eingegangen und kontrolliert ist sowie keine Hindernisse für das Eheaufgebot vorhanden sind, wird sich der Standesbeamte bei den Brautleuten für eine Terminvereinbarung melden (Dauer ab Antragstellung bis Termin ca. 1 Monat).
Nach der erfolgten Einholung der Daten und Unterlagen sowie unterzeichnetem Eheaufgebot gelten folgende Fristen:
Das Eheaufgebot wird für mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.
Die Veröffentlichung des Eheaufgebots ist für 180 Tage gültig, ist diese Frist abgelaufen, ohne dass die Eheschließung erfolgt ist, muss das Eheaufgebot erneuert werden.