Eheaufgebot - Dateneinholung von Amtswegen für die Veröffentlichung

Einholung von Amtswegen der notwendigen Daten und Dokumente von Seiten des Standesbeamten

Dienst aktiv

Beschreibung

Die Erklärenden möchten das Eheaufgebot beantragen und ersuchen den Standesbeamten die notwendigen Daten und Unterlagen von Amts wegen einzuholen. 

Für wen

Die Ehe kann grundsätzlich von volljährigen, geschäftsfähigen Personen geschlossen werden, welche freien Standes und nicht verwandt, verschwägert oder adoptiert sind und für welche kein anderes gesetzliches Hindernis besteht. Mindestens eine Person der Brautleute muss in der Gemeinde Lana den Wohnsitz haben.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte) verfügen.

Was ist notwendig

Nach Einholung der notwendigen Daten und Unterlagen von Amtswegen kann die Gemeinde zusätzliche Dokumente von den Erklärenden anfordern.  

Was Sie erhalten

Nach Einholung der erforderlichen Unterlagen wird mit den Brautleuten ein Termin vereinbart, an dem beide das Protokoll des Eheaufgebots unterschreiben. Zu diesem Termin müssen beide Brautleute mit einem gültigen Erkennungsdokument erscheinen.

Fristen und Fälligkeiten

Sobald die Antragstellung eingegangen und kontrolliert ist sowie keine Hindernisse für das Eheaufgebot vorhanden sind, wird sich der Standesbeamte bei den Brautleuten für eine Terminvereinbarung melden (Dauer ab Antragstellung bis Termin ca. 1 Monat).

Nach der erfolgten Einholung der Daten und Unterlagen sowie unterzeichnetem Eheaufgebot gelten folgende Fristen: 

Das Eheaufgebot wird für mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.

Die Veröffentlichung des Eheaufgebots ist für 180 Tage gültig, ist diese Frist abgelaufen, ohne dass die Eheschließung erfolgt ist, muss das Eheaufgebot erneuert werden. 

Kosten

    • Für Brautpaare, bei denen beide Brautleute in der Gemeinde Lana ansässig sind: eine Stempelmarke zu 16,00 Euro
    • Für Brautpaare, bei denen einer der Brautleute nicht in der Gemeinde Lana ansässig ist: zwei Stempelmarken zu je 16,00 Euro (Gesamtkosten von 32,00 Euro)

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2025, 08:38 Uhr